Mobilitätskonzepte in der Praxis: Wie Stellplatzanforderungen bedarfsgerecht reduziert werden können

In vielen Neubauprojekten stehen Projektentwickler vor der gleichen Herausforderung: Die Stellplatzsatzung gibt eine feste Anzahl an Pkw-Stellplätzen vor – abhängig von Wohnungsgröße, Anzahl der Einheiten oder der Art und Größe der gewerblichen Nutzung. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis immer häufiger, dass diese Vorgaben nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Zwei aktuelle Projekte verdeutlichen, wie durch fundierte Mobilitätskonzepte sowohl rechtliche Anforderungen erfüllt als auch bedarfsgerechte Lösungen umgesetzt werden können.

Projekt 1

Ausgangslage:

Bei dem Projekt handelt es sich um ein Neubauprojekt in Köln mit ca. 150 freifinanzierten und geförderten Wohneinheiten. Durch die Bereitstellung besonderer Maßnahmen sollte die Anzahl der notwendigen Stellplätze um 10 % reduziert werden.

Unsere Leistungen:

  • Analyse der erwarteten Zielgruppe hinsichtlich ihres Mobilitätsverhaltens
  • Bewertung der Standortqualität (Lage und Dichte des Wohnumfeldes, ÖPNV-Anbindung, Nahversorgung und Merkmale der erwarteten Bewohnerschaft)
  • Empfehlung geeigneter besonderer Maßnahmen am Standort
    • Carsharing Station mit 2 Fahrzeugen
    • Sharing Station mit 2 Lastenfahrrädern
    • Bereitstellung einer Fahrradreparaturstation vor Ort
  • Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem Gutachten
  • Unterstützung im Austausch mit der Kommune

Ergebnis:

Aufgrund der ÖPNV-Erschließung des Standortes konnte die Zahl der notwendigen Stellplätze um 30 % reduziert werden. Durch die besonderen Maßnahmen konnte die Zahl um weitere 10 % reduziert werden. 

Projekt 2

Ausgangslage:

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Senior Living Projekt in Essen mit ca. 100 Wohneinheiten. Die Zahl der satzungsrechtlich geforderten Stellplätze stand in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den tatsächlich erforderlichen Stellplätzen für die Zielgruppe. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes sollte eine entsprechende Reduzierung der Stellplatzzahl begründet werden.

Unsere Leistungen:

  • Analyse von Bestandsobjekten mit gleicher Nutzung (Auslastung der Stellplätze)
  • Analyse des vorhandenen Betriebskonzeptes
  • Analyse der erwarteten Zielgruppe hinsichtlich ihres Mobilitätsverhaltens
  • Bewertung der Standortqualität (Lage und Dichte des Wohnumfeldes, ÖPNV-Anbindung, Nahversorgung und Merkmale der erwarteten Bewohnerschaft)
  • Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem Gutachten
  • Unterstützung im Austausch mit der Kommune

Ergebnis:

Aufgrund der ÖPNV-Erschließung des Standortes konnte die Zahl der notwendigen Stellplätze um 50 % reduziert werden. Aufgrund des offensichtlich nachgewiesenen Missverhältnisses zum tatsächlichen Bedarf konnte die Zahl um weitere 10 % reduziert werden.

Fazit

Beide Beispiele zeigen: Stellplatzvorgaben sind kein starres System. Durch fundierte Analysen, ein durchdachtes Mobilitätskonzept und den frühzeitigen Dialog mit der Kommune lassen sich Lösungen entwickeln, die sowohl wirtschaftlich als auch nachhaltig sinnvoll sind. Der Schlüssel liegt darin, Mobilität ganzheitlich zu denken und je nach Standort und Nutzung bedarfsgerechte Angebote zu schaffen.